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Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Hauskauf?

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Die Kaufnebenkosten beim Hauskauf betragen rund 4,5 bis 11,1 Prozent des Kaufpreises. Bei 450.000 Euro sind das etwa 20.200 bis 49.800 Euro. Den größten Teil macht die Grunderwerbsteuer aus, je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent. Notar und Grundbuch kosten zusammen rund 1 Prozent, dazu kommt oft die halbe Maklerprovision.

Nebenkosten bei 450.000 Euro Kaufpreis
4,5 bis 11,1 Prozent
Eigene Rechnung nach Grunderwerbsteuergesetz und Gerichts- und Notarkostengesetz, Tabelle B, Stand 2. Oktober 2026
Grunderwerbsteuer je nach Bundesland
3,5 bis 6,5 Prozent
§ 11 Absatz 1 GrEStG und die Steuersatzgesetze der Länder, Stand 2. Oktober 2026
Notar für die Beurkundung bei 450.000 Euro
1.770 Euro plus Umsatzsteuer
Nummer 21100 Kostenverzeichnis GNotKG mit Tabelle B, Anlage 2 zum GNotKG, Stand 2. Oktober 2026
Ein junges Paar sitzt mit Unterlagen und Laptop am Küchentisch
Steuer, Notar und Grundbuch kommen beim Hauskauf zum Kaufpreis dazu. Bild: KI generiert.

Diese 4 Kaufnebenkosten zahlen Sie beim Hauskauf

Zum Kaufpreis kommen beim Hauskauf vier Posten dazu. Das sind die Grunderwerbsteuer, die Gebühren des Notars, die Gebühren des Grundbuchamts und oft die Provision des Maklers. Steuer und Gebühren legt das Gesetz fest, darüber können Sie nicht verhandeln. Verhandeln können Sie nur über die Provision.

Ein Beispiel mit 450.000 Euro Kaufpreis zeigt die Größenordnung. Die einzelnen Posten reichen von 442,50 Euro bis 29.250 Euro. Am teuersten ist die Grunderwerbsteuer mit 15.750 Euro in Bayern und 29.250 Euro in Nordrhein-Westfalen. Ihre Hälfte der Maklerprovision kann 16.065 Euro betragen. Der Notar berechnet für die Beurkundung 1.770 Euro, und für Ihre Eintragung als Eigentümer verlangt das Grundbuchamt 885 Euro. Die Vormerkung ist ein Vermerk im Grundbuch, der Ihnen das Haus bis zu dieser Eintragung sichert.

Kaufnebenkosten bei einem Kaufpreis von 450.000 Euro. Auf die Gebühren des Notars kommt Umsatzsteuer, auf die Gebühren des Grundbuchamts nicht.
PostenBetragAnteil am Kaufpreis
Grunderwerbsteuer in Bayern15.750 Euro3,5 Prozent
Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen29.250 Euro6,5 Prozent
Notar beurkundet den Kaufvertrag1.770 Euro0,39 Prozent
Notar holt Genehmigungen ein, falls nötig442,50 Euro0,10 Prozent
Notar meldet, wann der Kaufpreis fällig ist, falls nötig442,50 Euro0,10 Prozent
Umsatzsteuer auf die drei Notargebühren504,45 Euro0,11 Prozent
Vormerkung im Grundbuch für Sie als Käufer442,50 Euro0,10 Prozent
Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch885 Euro0,20 Prozent
Maklerprovision, Ihre Hälfte von 7,14 Prozent16.065 Euro3,57 Prozent

Zusammengerechnet ergibt das zwei Eckwerte. Kaufen Sie in Bayern ohne Makler, zahlen Sie rund 20.200 Euro zusätzlich. Das sind 4,5 Prozent des Kaufpreises. Kaufen Sie in Nordrhein-Westfalen und teilen sich die Provision mit dem Verkäufer, sind es rund 49.800 Euro oder 11,1 Prozent. Zwischen beiden Fällen liegen fast 30.000 Euro.

Wie die Maklerprovision beim Hauskauf zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird, hängt davon ab, wer den Makler beauftragt hat. Kaufen Sie privat eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, zahlen Sie höchstens so viel wie der Verkäufer.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Ihrem Bundesland?

Die Grunderwerbsteuer ist der größte Posten der Kaufnebenkosten. Wie hoch sie ist, legt das Bundesland fest, in dem das Haus steht.

Am wenigsten zahlen Sie in Bayern mit 3,5 Prozent, bei 450.000 Euro Kaufpreis also 15.750 Euro. Am meisten zahlen Sie mit 6,5 Prozent in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Schleswig-Holstein. Dort sind es beim gleichen Preis 29.250 Euro. Die übrigen Länder verlangen 5,0 bis 6,0 Prozent.

Grunderwerbsteuer in den 16 Bundesländern und der Betrag bei 450.000 Euro Kaufpreis, Stand Oktober 2026.
BundeslandSteuersatzSteuer bei 450.000 Euro
Baden-Württemberg5,0 Prozent22.500 Euro
Bayern3,5 Prozent15.750 Euro
Berlin6,0 Prozent27.000 Euro
Brandenburg6,5 Prozent29.250 Euro
Bremen5,5 Prozent24.750 Euro
Hamburg5,5 Prozent24.750 Euro
Hessen6,0 Prozent27.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern6,0 Prozent27.000 Euro
Niedersachsen5,0 Prozent22.500 Euro
Nordrhein-Westfalen6,5 Prozent29.250 Euro
Rheinland-Pfalz5,0 Prozent22.500 Euro
Saarland6,5 Prozent29.250 Euro
Sachsen5,5 Prozent24.750 Euro
Sachsen-Anhalt5,0 Prozent22.500 Euro
Schleswig-Holstein6,5 Prozent29.250 Euro
Thüringen5,0 Prozent22.500 Euro

Zuletzt haben zwei Länder ihren Satz geändert. Thüringen hat ihn zum 1. Januar 2024 von 6,5 auf 5,0 Prozent gesenkt. Bremen hat ihn zum 1. Juli 2025 von 5,0 auf 5,5 Prozent erhöht. Seitdem hat kein Land seinen Satz geändert.

Was kosten Notar und Grundbuch beim Hauskauf?

Notar und Grundbuchamt rechnen nach festen Gebühren ab, die im Gesetz stehen. Der Notar darf sie weder erhöhen noch Rabatt geben. Die Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis und steigen mit ihm in Stufen.

Grundlage ist eine einfache Gebühr, die das Gesetz für jede Preisstufe nennt. Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro beträgt sie 435 Euro, bei 450.000 Euro 885 Euro und bei 1 Million Euro 1.735 Euro. Jeder einzelne Posten ist ein Vielfaches oder ein Teil dieser einfachen Gebühr.

  • Für die Beurkundung des Kaufvertrags berechnet der Notar die doppelte einfache Gebühr. Das ist sein größter Posten.
  • Holt der Notar Genehmigungen und Erklärungen ein, etwa von der Gemeinde oder von der Bank des Verkäufers, kommt die halbe Gebühr dazu.
  • Prüft der Notar, ab wann Sie den Kaufpreis zahlen müssen, und teilt es Ihnen mit, berechnet er noch einmal die halbe Gebühr.
  • Auf alle Gebühren des Notars kommen 19 Prozent Umsatzsteuer.
  • Das Grundbuchamt berechnet die halbe Gebühr für die Vormerkung, also den Vermerk, der Ihnen das Haus sichert. Für Ihre Eintragung als Eigentümer berechnet es die volle Gebühr. Umsatzsteuer fällt dort nicht an.
  • Nehmen Sie einen Kredit auf, kommen Gebühren für die Grundschuld dazu, also für die Sicherheit der Bank im Grundbuch. Sie richten sich nach dem Betrag der Grundschuld, nicht nach dem Kaufpreis.

Bei 450.000 Euro Kaufpreis berechnet der Notar für alle drei Tätigkeiten zusammen 2.655 Euro plus 504,45 Euro Umsatzsteuer. Das Grundbuchamt verlangt 1.327,50 Euro. Zusammen sind das knapp 4.500 Euro, also rund 1 Prozent des Kaufpreises. Bei kleineren Kaufpreisen ist der Anteil etwas höher.

Wann müssen Sie die Grunderwerbsteuer bezahlen?

Die Grunderwerbsteuer zahlen Sie nicht beim Notartermin, sondern einige Wochen danach. Nach dem Termin meldet der Notar den Kauf dem Finanzamt, und das Finanzamt schickt Ihnen einen Steuerbescheid. Einen Monat nach Erhalt des Bescheids ist die Steuer fällig. Das Finanzamt darf auch eine längere Frist setzen.

Vom Notartermin bis zur Eintragung als Eigentümer
  1. Notartermin

    Sie unterschreiben den Kaufvertrag beim Notar. Danach meldet der Notar den Kauf dem Finanzamt.

  2. Vormerkung im Grundbuch

    Das Grundbuchamt trägt einen Vermerk ein, der Ihnen das Haus sichert. In der Regel zahlen Sie den Kaufpreis erst, wenn er eingetragen ist.

  3. Steuerbescheid

    Das Finanzamt schickt Ihnen den Bescheid über die Grunderwerbsteuer. Sie zahlen innerhalb eines Monats.

  4. Bestätigung des Finanzamts

    Ist die Steuer bezahlt, stellt das Finanzamt eine schriftliche Bestätigung aus. Ohne sie darf das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer eintragen.

  5. Eintragung als Eigentümer

    Das Grundbuchamt trägt Sie als neuen Eigentümer ein. Erst jetzt gehört Ihnen das Haus auch rechtlich.

Gegenüber dem Finanzamt schulden Käufer und Verkäufer die Steuer gemeinsam. Im Kaufvertrag übernimmt sie üblicherweise der Käufer. Zahlen Sie nicht, kann sich das Finanzamt deshalb auch an den Verkäufer halten. Vom Notartermin bis zu Ihrer Eintragung als Eigentümer vergehen oft einige Monate.

Mitgekaufte Einrichtung senkt die Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer berechnet das Finanzamt aus dem Preis für Grundstück und Haus. Bewegliche Dinge, die Sie mitkaufen, gehören nicht dazu. Das können etwa eine freistehende Sauna, eine Markise oder eine Gartenhütte sein. Fest eingebaute Teile wie eine Treppe zählen dagegen zum Haus.

Nennt der Kaufvertrag einen eigenen Preis für diese Dinge, zahlen Sie darauf keine Grunderwerbsteuer. Der Preis muss aber zum Wert passen. Eine feste Obergrenze gibt es nicht, und die oft genannten Prozentsätze stehen in keinem Gesetz. Das Finanzamt prüft den Betrag und korrigiert ihn, wenn er zu hoch ist.

Klären Sie die Aufteilung vor dem Notartermin mit dem Notar. Geht es um größere Beträge, fragen Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Wann beim Hauskauf keine Grunderwerbsteuer anfällt

Manche Käufe sind ganz von der Grunderwerbsteuer befreit. Die wichtigsten Fälle betreffen die Familie.

  • Der Kaufpreis beträgt höchstens 2.500 Euro.
  • Sie erben das Haus oder bekommen es geschenkt.
  • Mehrere Erben teilen den Nachlass, und einer von ihnen übernimmt das Haus.
  • Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner verkauft Ihnen das Haus.
  • Ihr früherer Ehepartner überträgt Ihnen das Haus, wenn Sie nach der Scheidung das Vermögen aufteilen.
  • Sie kaufen von Ihren Eltern, Großeltern, Kindern oder Enkeln. Auch Stiefkinder und die Ehepartner dieser Verwandten sind befreit.

Zwischen Geschwistern gilt die Befreiung nicht. Kauft Ihnen Ihr Bruder Ihren Anteil an einem Haus ab, fällt Grunderwerbsteuer an. Anders ist es, wenn Sie das Haus gemeinsam geerbt haben und den Nachlass aufteilen.

Fällt beim Erbe oder bei einer Schenkung keine Grunderwerbsteuer an, kann stattdessen Erbschaft- oder Schenkungsteuer fällig werden. Ob und wie viel, hängt von der Verwandtschaft, vom Wert und von den Freibeträgen ab. Lassen Sie das vor dem Notartermin von einer Steuerberatung prüfen.

So rechnen Sie Ihre Kaufnebenkosten in 6 Schritten aus

Mit dem Kaufpreis und dem Bundesland können Sie Ihre Nebenkosten selbst ausrechnen. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor, dann vergessen Sie keinen Posten.

  1. Nehmen Sie den Steuersatz Ihres Bundeslandes und rechnen Sie ihn auf den Kaufpreis. Das ist Ihre Grunderwerbsteuer.
  2. Rechnen Sie für Notar und Grundbuch mit rund 1 Prozent des Kaufpreises. Bei 450.000 Euro sind das knapp 4.500 Euro.
  3. Fragen Sie den Makler nach dem Prozentsatz der Provision und danach, wie viel der Verkäufer zahlt. Bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus darf Ihr Anteil nicht höher sein als der des Verkäufers.
  4. Nehmen Sie einen Kredit auf, rechnen Sie die Gebühren für die Grundschuld dazu.
  5. Addieren Sie alles und planen Sie einen Puffer für Auslagen des Notars ein.
  6. Halten Sie diese Summe aus eigenem Geld bereit, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.

Verlangt der Makler vorab Geld, damit er das Haus für Sie zurückhält, gehört das nicht zu den Kaufnebenkosten. Prüfen Sie vor der Zahlung, ob eine solche Reservierungsgebühr beim Makler überhaupt gültig vereinbart ist.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Hauskauf in Prozent?

Die Kaufnebenkosten beim Hauskauf liegen bei rund 4,5 bis 11,1 Prozent des Kaufpreises. Am wenigsten zahlen Sie in Bayern ohne Makler, am meisten in einem Land mit 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer und mit Makler. Bei 450.000 Euro Kaufpreis sind das rund 20.200 bis 49.800 Euro.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in den einzelnen Bundesländern?

Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 Prozent in Bayern und 5,0 Prozent in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Bremen, Hamburg und Sachsen sind es 5,5 Prozent, in Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern 6,0 Prozent. Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein verlangen 6,5 Prozent.

Was kostet der Notar beim Hauskauf für 450.000 Euro?

Der Notar kostet beim Hauskauf für 450.000 Euro bis zu 2.655 Euro plus Umsatzsteuer. Allein die Beurkundung des Kaufvertrags kostet 1.770 Euro. Das Grundbuchamt berechnet zusätzlich 1.327,50 Euro für die Vormerkung und Ihre Eintragung als Eigentümer.

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer nach dem Hauskauf bezahlen?

Die Grunderwerbsteuer zahlen Sie einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids. Den Bescheid schickt das Finanzamt einige Wochen nach dem Notartermin. Erst nach der Zahlung kann das Grundbuchamt Sie als Eigentümer eintragen.

Muss ich beim Hauskauf von meinen Eltern Grunderwerbsteuer zahlen?

Nein, beim Hauskauf von Ihren Eltern fällt keine Grunderwerbsteuer an. Befreit sind Käufe zwischen Eltern, Kindern, Großeltern und Enkeln, dazu Stiefkinder und die Ehepartner dieser Verwandten. Zwischen Geschwistern gilt die Befreiung nicht.

Kann ich die Grunderwerbsteuer durch mitgekaufte Einrichtung senken?

Ja, mitgekaufte bewegliche Dinge senken die Grunderwerbsteuer, wenn der Kaufvertrag einen eigenen Preis dafür nennt. Der Preis muss zum tatsächlichen Wert passen. Das Finanzamt prüft ihn und korrigiert einen zu hohen Betrag.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 11 GrEStG, Steuersatz und Abrundung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Artikel 105 Grundgesetz, Gesetzgebungskompetenz für Steuern, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 3 GrEStG, Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 9 GrEStG, Gegenleistung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 15 GrEStG, Fälligkeit der Steuer, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 22 GrEStG, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Anlage 1 zum GNotKG, Kostenverzeichnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Anlage 2 zum GNotKG, Tabelle A und Tabelle B, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen, Land Nordrhein-Westfalen, recht.nrw.de,
  10. Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, Freistaat Thüringen, Landesrecht,
  11. Grunderwerbsteuer, häufig gestellte Fragen, Bayerisches Landesamt für Steuern,
  12. § 656d BGB, Vereinbarungen über die Maklerkosten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.