
Was taugt eine kostenlose Immobilienbewertung?
Eine kostenlose Immobilienbewertung taugt für eine erste Preisspanne, mehr nicht.
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Für den Wert einer Immobilie kennt das Gesetz 3 Verfahren, das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren. Welches passt, hängt davon ab, was den Preis bestimmt, also Verkäufe ähnlicher Immobilien, die Miete oder der Wert des Gebäudes. Für ein 30 Jahre altes Wohnhaus rechnet das Wertmodell noch mit 50 Jahren Nutzung. 3 Fragen zeigen, welches Verfahren für Ihre Immobilie in Frage kommt.
Für Ihre Immobilie kommt das Sachwertverfahren in Frage. Für den Preis zählt vor allem, was das Gebäude selbst wert ist, und es gibt zu wenig Verkäufe ähnlicher Häuser.
Es nimmt, was ein vergleichbarer Neubau heute kosten würde, zieht einen Abschlag für das Alter ab und rechnet den Wert des Grundstücks dazu. Ein Faktor des Gutachterausschusses passt das Ergebnis an den Markt an. Die Daten dafür (Sachwertfaktoren und Bodenrichtwerte) ermittelt der Gutachterausschuss.
Für ein Wohnhaus rechnet das Wertmodell mit 80 Jahren Nutzungsdauer. Bei einem Alter von 30 Jahren bleiben rechnerisch 50 Jahre. Eine Modernisierung kann diese Zeit verlängern.
Das Gesetz kennt 3 Verfahren und erlaubt auch mehrere nebeneinander. Alle 3 nehmen ihre Marktdaten vom Gutachterausschuss Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. Er ermittelt die Bodenrichtwerte alle 2 Jahre neu, und jeder darf dort nach ihnen fragen. Für ein Wohnhaus rechnet das Wertmodell mit 80 Jahren Nutzungsdauer.
| Verfahren | Passt, wenn | So rechnet es |
|---|---|---|
| Vergleichswertverfahren | Es gibt genug Kaufpreise ähnlicher Häuser, Wohnungen oder Grundstücke, einen passenden Bodenrichtwert oder einen Vergleichsfaktor des Gutachterausschusses. | Es nimmt, was ähnliche Immobilien in der Gegend zuletzt gekostet haben, und passt das an Größe, Lage und Zustand an. |
| Ertragswertverfahren | Für den Preis zählt vor allem, welche Miete die Immobilie bringt, etwa bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus oder einem Laden. | Es nimmt die Miete, die sich am Markt erzielen lässt, zieht die laufenden Kosten ab und rechnet den Wert des Grundstücks dazu. Wie stark die Miete zählt, bestimmt ein Zinssatz, den der Gutachterausschuss aus echten Verkäufen ableitet. |
| Sachwertverfahren | Für den Preis zählt vor allem, was das Gebäude selbst wert ist, und es gibt zu wenig Verkäufe ähnlicher Häuser. | Es nimmt, was ein vergleichbarer Neubau heute kosten würde, zieht einen Abschlag für das Alter ab und rechnet den Wert des Grundstücks dazu. Ein Faktor des Gutachterausschusses passt das Ergebnis an den Markt an. |
Das Werkzeug nennt das Verfahren, das nach den amtlichen Hinweisen in Frage kommt. Einen Wert in Euro nennt es nicht, denn dafür braucht es die Daten des Gutachterausschusses und eine Besichtigung. Brauchen Sie einen Wert, der vor Gericht, beim Finanzamt oder in einer Erbengemeinschaft zählt, lassen Sie ein Gutachten erstellen.
Für die Bewertung einer Immobilie kennt das Gesetz 3 Verfahren, das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren. Ein Gutachter darf mehrere nebeneinander nehmen und muss seine Wahl begründen.
Für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus kommen das Vergleichswertverfahren und das Sachwertverfahren in Frage. Gibt es genug Verkäufe ähnlicher Häuser in der Gegend, kann der Gutachter vergleichen. Sonst rechnet er mit den Kosten eines Neubaus, zieht einen Abschlag für das Alter ab und rechnet den Grundstückswert dazu.
Für ein vermietetes Mehrfamilienhaus kommt das Ertragswertverfahren in Frage, wenn für Käufer vor allem die Miete zählt. Es rechnet mit der Miete, die sich am Markt erzielen lässt, zieht die laufenden Kosten ab und rechnet den Wert des Grundstücks dazu.
Den Bodenrichtwert nennt der Gutachterausschuss Ihrer Stadt oder Ihres Kreises, und jeder darf dort nach ihm fragen. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Werte für den Boden in einer Lage, ohne Gebäude. Der Gutachterausschuss ermittelt sie alle 2 Jahre neu.
Nein, das Werkzeug nennt das passende Bewertungsverfahren, aber keinen Wert in Euro. Dafür braucht es die Daten des Gutachterausschusses und eine Besichtigung. Einen Wert, der vor Gericht oder beim Finanzamt zählt, liefert ein Gutachten.

Eine kostenlose Immobilienbewertung taugt für eine erste Preisspanne, mehr nicht.
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Für den Hausverkauf brauchen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug, die Flurkarte, die Baugenehmigung mit den Bauplänen, eine Wohnflächenberechnung und einen gültigen Energieausweis.
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