
Wer zahlt die Maklerprovision beim Hauskauf und wie viel?
Käufer und Verkäufer zahlen die Maklerprovision beim Hauskauf meist je zur Hälfte, zusammen 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises.
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Kauft eine Privatperson eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus und hat der Verkäufer den Makler beauftragt, zahlt der Käufer höchstens 50 Prozent der Provision. Bei 400.000 Euro Kaufpreis und 7,14 Prozent Provision sind das 14.280 Euro für den Käufer und 14.280 Euro für den Verkäufer. Für eine Mietwohnung zahlen Mieter nur, wenn sie den Makler selbst beauftragt haben, und höchstens 2 Kaltmieten plus Umsatzsteuer. Der Rechner nennt Ihren Betrag.
Der Käufer zahlt 14.280 Euro, der Verkäufer 14.280 Euro. Die Provision beträgt insgesamt 28.560 Euro, das sind 7,14 Prozent von 400.000 Euro.
Die Seite ohne Auftrag zahlt erst, wenn die beauftragende Seite ihren Teil gezahlt und das nachgewiesen hat. Eine Rechnung, die vorher kommt, ist noch nicht fällig.
Haben Käufer und Verkäufer den Makler beauftragt, zahlen beide gleich viel. Hat nur eine Seite ihn beauftragt, zahlt die andere höchstens die Hälfte, und zwar erst, wenn die beauftragende Seite gezahlt und das nachgewiesen hat. Der Maklervertrag muss schriftlich sein, eine E-Mail reicht.
Einen gesetzlichen Provisionssatz gibt es nicht. Je nach Region liegt die Provision beim Kauf häufig zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises, so die Verbraucherzentrale. Der Rechner nimmt den Satz aus Ihrem Angebot.
Kauft eine Privatperson eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, zahlt die Seite ohne Maklerauftrag höchstens 50 Prozent der Provision. Bei einer Mietwohnung zahlt ein Mieter nur, wenn er den Makler selbst beauftragt hat, und höchstens 2 Kaltmieten plus 19 Prozent Umsatzsteuer. Beim Kauf eines Mehrfamilienhauses, Grundstücks oder Gewerbeobjekts gilt, was im Vertrag steht. Üblich sind beim Kauf insgesamt 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises, so die Verbraucherzentrale mit Stand vom 27. Juli 2026.
| Geschäft | Wer zahlt | Form des Vertrags |
|---|---|---|
| Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch eine Privatperson | Haben Käufer und Verkäufer den Makler beauftragt, zahlen beide gleich viel. Hat nur eine Seite ihn beauftragt, zahlt die andere höchstens die Hälfte, und zwar erst, wenn die beauftragende Seite gezahlt und das nachgewiesen hat. | Der Maklervertrag muss schriftlich sein, eine E-Mail reicht. |
| Kauf eines Mehrfamilienhauses, Grundstücks oder Gewerbeobjekts | Es gilt, was im Vertrag steht. Die Provision kann auch ganz bei einer Seite liegen. | Für den Maklervertrag ist keine Form vorgeschrieben. |
| Vermietung einer Wohnung | Wer den Makler beauftragt hat, zahlt ihn. Mieter zahlen nur, wenn der Makler die Wohnung allein für sie gesucht hat. Für sie gilt dann eine Obergrenze, für Vermieter nicht. | Der Vertrag mit dem Makler muss schriftlich sein, eine E-Mail reicht. |
Der Rechner rechnet mit dem Satz aus Ihrem Angebot und gibt die gesetzlichen Regeln wieder. Ob Sie die Provision in Ihrem Fall schulden, prüft er nicht. Das hängt zum Beispiel davon ab, ob der Makler Ihnen das Haus wirklich vermittelt hat und ob der Vertrag wirksam ist. Lassen Sie Ihren Vertrag im Zweifel vor der Unterschrift prüfen, etwa bei der Verbraucherzentrale oder einer Anwältin für Immobilienrecht.
Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, zahlt der Käufer höchstens 50 Prozent der Provision. Haben beide ihn beauftragt, zahlen beide gleich viel. Bei 400.000 Euro Kaufpreis und 7,14 Prozent Provision sind das 14.280 Euro je Seite. Das gilt für Privatleute, die eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kaufen.
Je nach Region liegt die Maklerprovision beim Hauskauf häufig bei 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises, mit Umsatzsteuer. Diese Spanne nennt die Verbraucherzentrale. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht, den Satz vereinbaren Sie mit dem Makler.
Nein, beim Mehrfamilienhaus gilt die gesetzliche Teilung nicht. Sie gilt nur, wenn eine Privatperson eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kauft. Bei Mehrfamilienhaus, Grundstück oder Gewerbeobjekt gilt, was im Vertrag steht, auch eine Provision allein für den Käufer.
Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, zahlt der Käufer seinen Teil erst, wenn der Verkäufer seinen Teil bezahlt und das nachgewiesen hat. Eine Rechnung an den Käufer, die vorher kommt, ist noch nicht fällig.
Vom Mieter darf der Makler höchstens 2 Kaltmieten plus 19 Prozent Umsatzsteuer verlangen, bei 900 Euro Kaltmiete also 2.142 Euro. Das gilt nur, wenn der Mieter den Makler selbst beauftragt hat. Hat der Vermieter den Makler bestellt, zahlt der Vermieter, und für ihn gibt es keine gesetzliche Obergrenze.

Käufer und Verkäufer zahlen die Maklerprovision beim Hauskauf meist je zur Hälfte, zusammen 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises.
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Ein Makler hat erst Anspruch auf Provision, wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist und seine Arbeit den Kauf ausgelöst hat.
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Bei einer Mietwohnung zahlt den Makler, wer ihn beauftragt hat.
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