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Wie kann ich einen Maklervertrag kündigen?

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Einen einfachen Maklervertrag können Sie jederzeit und ohne Frist kündigen. Ein Alleinauftrag bindet Sie bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit, üblich sind 6 Monate. Kündigen Sie ihn rechtzeitig zum Laufzeitende, sonst verlängert er sich oft automatisch. Eine E-Mail reicht. Vorher kommen Sie nur aus wichtigem Grund heraus, etwa wenn der Makler trotz Mahnung untätig bleibt.

Zulässige Kündigungsfrist beim Alleinauftrag
4 Wochen vor Laufzeitende
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. Mai 2020, I ZR 40/19, Stand 28. Mai 2020
Angemessene Mindestlaufzeit beim Alleinauftrag
6 Monate
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. Mai 2020, I ZR 40/19, Stand 28. Mai 2020
Provision für Käufer des Maklers möglich
bis 1 Jahr nach seinem Hinweis
Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. März 2020, I ZR 69/19, Stand 5. März 2020
Ein Briefumschlag und ein Schlüsselbund liegen auf einer Holzkommode im Flur
Eine Kündigung des Maklervertrags schicken Sie am besten so, dass Sie den Zugang belegen können. Bild: KI generiert.

Einen einfachen Maklervertrag kündigen Sie jederzeit

Wie Sie aus einem Maklervertrag herauskommen, hängt von seiner Art ab. Beim einfachen Maklervertrag darf der Makler für Sie suchen, muss es aber nicht, und Sie dürfen weitere Makler beauftragen. Einen solchen Vertrag können Sie grundsätzlich jederzeit beenden, ohne Frist und ohne Grund.

Beim Alleinauftrag verzichten Sie darauf, einen zweiten Makler einzuschalten. Im Gegenzug muss der Makler aktiv für Sie arbeiten. Ein Alleinauftrag braucht deshalb eine feste Laufzeit, denn einer ohne jedes Ende ist ungültig. Während dieser Laufzeit können Sie nicht einfach kündigen.

Beim qualifizierten Alleinauftrag müssen Sie zusätzlich Interessenten, die Sie selbst finden, an den Makler verweisen. Dann zahlt auch ein Käufer Provision, den Sie selbst gefunden haben.

Wann Sie welche Art von Maklervertrag kündigen können und ob Sie selbst verkaufen dürfen.
VertragsartWann Sie kündigen könnenDürfen Sie selbst verkaufen?
Einfacher MaklervertragJederzeit, ohne Frist und ohne GrundJa, ohne Provision
Alleinauftrag mit fester LaufzeitZum Ende der Laufzeit, mit der Frist aus dem VertragJa, ohne Provision
Qualifizierter AlleinauftragZum Ende der Laufzeit, mit der Frist aus dem VertragNur über den Makler, Ihr Käufer zahlt dann Provision

Welche Art Sie haben, steht in Ihrem Vertrag. Achten Sie auf Wörter wie Alleinauftrag, Alleinverkaufsauftrag oder Exklusivauftrag und auf eine Angabe zur Laufzeit.

Einen Alleinauftrag kündigen Sie zum Ende der Laufzeit

Ein Alleinauftrag mit fester Laufzeit bindet Sie bis zum letzten Tag. Vorher dürfen Sie nur aus wichtigem Grund kündigen und keinen anderen Makler beauftragen. Der Bundesgerichtshof hat 2020 entschieden, dass eine Laufzeit von 6 Monaten in vorgedruckten Verträgen in der Regel angemessen ist.

Fehlt im Vertrag jede Angabe zur Laufzeit, gilt eine angemessene Dauer. Was angemessen ist, hängt vor allem von der Art der Immobilie ab.

Viele Alleinaufträge verlängern sich automatisch

Viele Alleinaufträge verlängern sich von selbst, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Nach dem Urteil von 2020 darf sich ein Vertrag über 6 Monate um jeweils 3 Monate verlängern. Eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende der Laufzeit ist dabei zulässig. Verpassen Sie die Frist, sind Sie für weitere 3 Monate gebunden.

Die Regeln für Abos und Handyverträge helfen Ihnen hier nicht, weil ein Makler nur ein einziges Haus vermarktet. Zum Laufzeitende dürfen Sie aber ohne Grund kündigen, ohne dem Makler Versäumnisse nachzuweisen.

So kündigen Sie einen Maklervertrag in 5 Schritten

Rechnen Sie zuerst aus, bis wann Ihre Kündigung beim Makler sein muss. Verpassen Sie diesen Tag, verlängert sich ein Alleinauftrag oft um weitere Monate.

  1. Lesen Sie den Vertrag. Notieren Sie Vertragsart, Beginn, Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist.
  2. Rechnen Sie den letzten Tag für Ihre Kündigung aus. Läuft der Vertrag bis zum 31. August und beträgt die Frist 4 Wochen, muss die Kündigung spätestens am 3. August beim Makler sein.
  3. Kündigen Sie schriftlich. Eine E-Mail oder ein Brief ohne Unterschrift reicht, auch wenn die vorgedruckten Bedingungen ein Einschreiben verlangen.
  4. Sichern Sie den Nachweis. Heben Sie die gesendete E-Mail auf oder schicken Sie den Brief als Einwurf-Einschreiben.
  5. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, um eine Liste der Interessenten, die Ihnen der Makler vorgestellt hat, und um das Löschen seiner Anzeigen für Ihr Haus.

Vorzeitig kündigen geht nur aus wichtigem Grund

Vor dem Ende der Laufzeit kommen Sie aus einem Alleinauftrag nur aus wichtigem Grund heraus. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Ihnen die Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar ist. Dann dürfen Sie ohne Frist kündigen.

Beim Alleinauftrag muss der Makler aktiv für Sie arbeiten. Bleibt er wochenlang untätig, verletzt er den Vertrag. Bevor Sie deshalb kündigen, müssen Sie ihn in der Regel schriftlich auffordern und ihm eine Frist setzen. Erst wenn das nichts ändert, dürfen Sie kündigen, und zwar bald, nachdem Sie den Grund kennen.

Ob Ihr Grund ausreicht, entscheidet im Streit ein Gericht, und welche Arbeit der Makler genau schuldet, lässt sich oft schwer festlegen. Beauftragen Sie nach einer unberechtigten Kündigung einen anderen Makler, kann das teuer werden. Lassen Sie sich deshalb vorher anwaltlich beraten.

Gemeinsam beenden oder widerrufen

Ein Maklervertrag lässt sich jederzeit gemeinsam mit dem Makler aufheben. Fragen Sie ihn offen danach, und halten Sie eine Einigung schriftlich fest.

Haben Sie den Vertrag per E-Mail, Telefon oder bei sich zu Hause geschlossen, können Sie als Privatperson meist innerhalb von 14 Tagen einen Maklervertrag widerrufen. Hat Sie der Makler darüber nicht richtig belehrt, verlängert sich diese Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Ein Widerruf beendet den Vertrag so, als wäre er nie geschlossen worden.

Was schulden Sie dem Makler nach der Kündigung?

Nach der Kündigung schulden Sie dem Makler für seine Zeit und Mühe grundsätzlich nichts. Provision gibt es nur für einen Kaufvertrag, den seine Arbeit ausgelöst hat. Zwei Ausnahmen sollten Sie aber kennen.

Provision für Käufer, die der Makler vorgestellt hat

Verkaufen Sie nach dem Vertragsende an jemanden, den Ihnen der Makler während der Laufzeit vorgestellt hat, kann er trotzdem Provision verlangen. Entscheidend ist, ob seine Arbeit den Kauf ausgelöst hat. Liegt zwischen seinem Hinweis und dem Kauf höchstens ein Jahr, gehen Gerichte davon in der Regel aus. Der Immobilienverband Deutschland nennt vier bis höchstens zwölf Monate, wenn Kaufpreis und Angebotspreis nicht weit auseinanderliegen.

Wie viel Sie dann zahlen, steht in Ihrem Maklervertrag. Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an eine Privatperson teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in der Regel je zur Hälfte.

Kosten nur, wenn Sie sie vereinbart haben

Kosten für Inserate, Fotos oder Besichtigungen trägt der Makler selbst, außer Sie haben einen Ersatz vereinbart. Dann zahlen Sie diese Kosten auch ohne Verkauf, aber nur, wenn der Makler belegt, dass sie tatsächlich entstanden sind.

Was Sie dem früheren Makler nach dem Ende des Vertrags schulden, je nachdem, an wen Sie verkaufen.
Ihre Lage nach der KündigungWas Sie dem früheren Makler schulden
Sie verkaufen an jemanden, den der Makler Ihnen vorgestellt hatProvision, wenn seine Arbeit den Kauf ausgelöst hat
Sie verkaufen an einen Käufer, den Sie selbst gefunden habenKeine Provision
Sie verkaufen über einen neuen Makler an dessen KäuferKeine Provision
Sie verkaufen nichtKeine Provision, nur vereinbarte und belegte Kosten

Ein zweiter Makler während des Alleinauftrags kann teuer werden

Beauftragen Sie während der Laufzeit eines Alleinauftrags einen zweiten Makler, brechen Sie den Vertrag. Verkaufen Sie dann über den zweiten Makler, schulden Sie dem ersten Schadensersatz. Er kann seine vergeblichen Kosten verlangen und unter Umständen auch die entgangene Provision.

Die entgangene Provision bekommt er aber nur, wenn er beweist, dass er in der Laufzeit selbst einen Käufer gefunden hätte, der zu den Bedingungen des Vertrags kaufen wollte. Im Fall des Bundesgerichtshofs von 2020 ging der Makler deshalb leer aus. Er hatte in der Laufzeit keinen solchen Käufer gefunden, und die Verlängerung war ungültig.

Selbst verkaufen dürfen Sie beim Alleinauftrag dagegen. Finden Sie den Käufer ohne den Makler, schulden Sie ihm keine Provision. Beim qualifizierten Alleinauftrag ist das anders, weil Sie eigene Interessenten an den Makler verweisen müssen.

Eine kurze Laufzeit macht das Kündigen später leicht

Am leichtesten kommen Sie aus einem Maklervertrag heraus, der kurz läuft. Die Stiftung Warentest rät, einen Alleinauftrag auf drei bis sechs Monate zu befristen und keinen qualifizierten Alleinauftrag zu unterschreiben. Ein Vertrag, aus dem Sie leicht wieder herauskommen, hat diese fünf Merkmale.

  • Eine feste Laufzeit von drei bis sechs Monaten.
  • Eine automatische Verlängerung von höchstens 3 Monaten oder gar keine.
  • Eine Kündigungsfrist, die direkt im Vertrag steht und nicht nur im Anhang.
  • Keine Pflicht, eigene Interessenten an den Makler zu verweisen, und keine Provision ohne Kaufvertrag.
  • Kostenersatz nur für belegte Kosten und mit einer Obergrenze.

Lassen Sie den Vertrag prüfen, bevor Sie unterschreiben, etwa bei der Verbraucherzentrale oder einer Anwältin für Immobilienrecht. Das kostet weniger als ein Streit über eine Provision von mehreren tausend Euro.

Häufige Fragen

Kann ich einen Maklervertrag jederzeit kündigen?

Einen einfachen Maklervertrag können Sie jederzeit und ohne Frist kündigen. Einen Alleinauftrag mit fester Laufzeit können Sie dagegen erst zum Ende dieser Laufzeit kündigen. Vorher geht es nur aus wichtigem Grund oder wenn der Makler zustimmt.

Muss ich nach der Kündigung des Maklervertrags noch Provision zahlen?

Nach der Kündigung des Maklervertrags zahlen Sie Provision nur, wenn Sie an einen Käufer verkaufen, den der Makler Ihnen vorher vorgestellt hat. Seine Arbeit muss den Kauf ausgelöst haben. Liegt zwischen seinem Hinweis und dem Kauf höchstens ein Jahr, gehen Gerichte davon in der Regel aus.

Reicht eine E-Mail, um einen Maklervertrag zu kündigen?

Ja, eine E-Mail reicht in der Regel, um einen Maklervertrag zu kündigen. Vorgedruckte Vertragsbedingungen dürfen keine strengere Form verlangen, auch kein Einschreiben. Bewahren Sie einen Nachweis auf, dass die Kündigung angekommen ist.

Darf ich während eines Makleralleinauftrags mein Haus selbst verkaufen?

Ja, während eines Makleralleinauftrags dürfen Sie Ihr Haus selbst verkaufen, ohne Provision zu zahlen. Sie dürfen nur keinen zweiten Makler beauftragen. Beim qualifizierten Alleinauftrag müssen Sie dagegen auch selbst gefundene Interessenten an den Makler verweisen.

Was passiert, wenn ich trotz Alleinauftrag einen zweiten Makler beauftrage?

Wenn Sie trotz Alleinauftrag einen zweiten Makler beauftragen, brechen Sie den Vertrag und schulden dem ersten Makler Schadensersatz. Er kann seine vergeblichen Kosten verlangen. Die entgangene Provision bekommt er nur, wenn er beweist, dass er in der Laufzeit selbst einen kaufbereiten Käufer gefunden hätte.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. BGH, Urteil vom 28. Mai 2020, I ZR 40/19, Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist beim Makleralleinauftrag, Bundesgerichtshof,
  2. BGH, Urteil vom 5. März 2020, I ZR 69/19, Vermutung der Ursächlichkeit bis zu einem Jahr, Bundesgerichtshof,
  3. § 652 BGB, Entstehung des Lohnanspruchs, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 314 BGB, Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 309 BGB, Klauselverbote, Nummer 13 Form von Anzeigen und Erklärungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 355 BGB, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 356 BGB, Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Maklergebühren bei Immobilien: Welche sind erlaubt, welche nicht?, Verbraucherzentrale Bundesverband,
  9. Maklerprovision: Die Maschen der Makler, Stiftung Warentest,
  10. Maklervertrag abschließen: Provision, Dauer und Pflichten, Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Maklerbüros stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.