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Welche Unterlagen brauche ich zur Wohnungsbesichtigung?

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Zur Wohnungsbesichtigung brauchen Sie nur Ihren Ausweis. Vermieter und Makler dürfen dort nur Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit erfragen, eine Ausweiskopie ist nicht erlaubt. Nach Einkommen, Beruf und Arbeitgeber dürfen sie erst fragen, wenn Sie die Wohnung mieten wollen. Gehaltsnachweise legen Sie erst vor, wenn sich der Vermieter für Sie entschieden hat.

Unterlagen zur Besichtigung
1 Ausweis zum Vorzeigen, keine Kopie
Datenschutzkonferenz, Orientierungshilfe Selbstauskünfte, Stand 24. Januar 2024
Frage nach früheren Räumungen erlaubt für
die letzten 5 Jahre
Datenschutzkonferenz, Orientierungshilfe Selbstauskünfte, Stand 24. Januar 2024
Frist für Ansprüche wegen Benachteiligung
2 Monate
§ 21 Absatz 5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Stand 2. Oktober 2026
Ein Mann mit einer Mappe in der Hand steht im Treppenhaus vor einer Wohnungstür
Zur Besichtigung reicht der Ausweis, die übrigen Unterlagen kommen später. Bild: KI generiert.

Zur Wohnungsbesichtigung reicht Ihr Ausweis

Bei der Besichtigung geht es nur darum, die Wohnung anzusehen. Deshalb dürfen Vermieter, Makler oder Hausverwaltung dort nur wenig von Ihnen wissen: Ihren Namen und eine Möglichkeit, Sie zu erreichen, also Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. So sehen es die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern in ihren Hinweisen vom Januar 2024.

Ihren Ausweis darf man sich zeigen lassen, um Ihren Namen zu prüfen. Eine Kopie davon darf niemand machen, sie ist für die Besichtigung nicht nötig. Nach Einkommen, Schulden oder Arbeitgeber fragt Sie bei der Besichtigung zu Recht niemand.

Eine Ausnahme gibt es bei Sozialwohnungen. Diese darf der Vermieter nur an Menschen mit Wohnberechtigungsschein vermieten. Er darf deshalb schon vor der Besichtigung fragen, ob Sie einen solchen Schein haben und für welche Wohnungsgröße er gilt.

Wann Sie Einkommen und Beruf angeben

Sagen Sie dem Vermieter, dass Sie die Wohnung mieten möchten, darf er mehr fragen. Jetzt geht es darum, ob Sie die Miete zahlen können und wer einzieht. Diese Fragen halten die Datenschutzbehörden in diesem Schritt für erlaubt.

  • Wie viele Personen einziehen und ob Kinder dabei sind.
  • Bei wem Sie arbeiten und welchen Beruf Sie haben.
  • Wie hoch Ihr Nettoeinkommen ist. Es reicht auch die Angabe, ob Ihnen nach allen festen Ausgaben ein bestimmter Betrag für die Miete bleibt.
  • Ob Sie größere Haustiere halten wollen. Kleintiere wie Hamster oder Fische zählen nicht.
  • Ob gegen Sie ein Insolvenzverfahren läuft.
  • Ob gegen Sie in den letzten 5 Jahren ein Urteil zur Räumung einer Wohnung ergangen ist.

Zahlt das Jobcenter oder eine andere Stelle die Miete vollständig direkt an den Vermieter, darf er nicht nach Ihrem Einkommen fragen. Auch die Gründe für Ihre monatlichen Ausgaben gehen ihn nichts an, etwa Unterhalt oder ein Kredit.

Gehaltsnachweise erst nach der Zusage des Vermieters

Nachweise auf Papier darf der Vermieter erst verlangen, wenn er sich für Sie entschieden hat, also kurz vor der Unterschrift unter den Mietvertrag. Dann legen Sie eine Gehaltsabrechnung, einen Kontoauszug oder Ihren Steuerbescheid in Kopie vor. Alles, was der Vermieter nicht braucht, dürfen Sie schwärzen.

Auch einen Nachweis Ihrer Zahlungsfähigkeit darf er dann verlangen. Gemeint ist eine Bonitätsauskunft, die eine Auskunftei wie die SCHUFA eigens für Vermieter ausstellt. Die vollständige Datenkopie, die Ihnen jede Auskunftei kostenlos schicken muss, darf er dagegen nicht verlangen. Sie enthält viel mehr, als ein Vermieter wissen muss.

Was Vermieter und Makler in welchem Schritt der Wohnungssuche von Ihnen wissen dürfen.
SchrittWas gefragt werden darfWas Sie vorlegen
BesichtigungName und eine KontaktmöglichkeitAusweis zum Vorzeigen
Sie wollen die Wohnung mietenHaushalt, Arbeitgeber, Beruf, Nettoeinkommen, Haustiere, Insolvenz, Räumungen der letzten 5 JahreAusgefüllte Selbstauskunft, noch keine Belege
Der Vermieter entscheidet sich für SieOb Sie Mietschulden von 2 Monatsmieten hatten oder wegen eines schweren Vertragsbruchs gekündigt wurdenGehaltsabrechnung oder Kontoauszug, Bonitätsauskunft

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung dürfen Vermieter nicht verlangen. Ihr bisheriger Vermieter muss sie nicht ausstellen, das hat der Bundesgerichtshof 2009 entschieden. Den Namen oder die Telefonnummer Ihres bisherigen Vermieters müssen Sie ebenfalls nicht angeben.

Diese Fragen müssen Sie nicht beantworten

Manche Fragen in Selbstauskunft-Formularen sind nicht erlaubt. Unerlaubte Fragen müssen Sie nicht beantworten. Daran ändert auch eine Einwilligung nichts, die Sie im Formular unterschreiben sollen, denn wer eine Wohnung dringend braucht, entscheidet nicht frei.

  • Ihre Staatsangehörigkeit, Ihre Religion oder Ihre Herkunft.
  • Vorstrafen oder laufende Ermittlungen der Polizei.
  • Ob Sie heiraten wollen, schwanger sind oder Kinder planen.
  • Ob Sie Mitglied einer Partei oder eines Mietervereins sind.
  • Ihr Familienstand.
  • Wie lange Sie schon bei Ihrem Arbeitgeber arbeiten.
  • Name und Telefonnummer Ihres bisherigen Vermieters.

Schicken Sie das Formular mit den erlaubten Angaben zurück und lassen Sie die übrigen Felder leer. Sind Sie unsicher, ob eine Frage erlaubt ist, fragen Sie beim Mieterverein oder bei der Verbraucherzentrale nach.

Benachteiligung bei der Wohnungssuche wegen Ihrer Herkunft

Niemand darf Ihnen eine Wohnung wegen Ihrer Herkunft oder Ihrer Hautfarbe verweigern. Dieses Verbot gilt für alle Vermieter, auch für Privatleute mit einer einzigen Wohnung. Für andere Gründe wie Religion, Alter oder Behinderung gilt das Verbot vor allem bei großen Vermietern. Wer nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet, fällt in der Regel nicht darunter.

Fühlen Sie sich benachteiligt, müssen Sie schnell handeln. Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung machen Sie innerhalb von 2 Monaten geltend. Schreiben Sie sich deshalb gleich nach der Absage auf, was gesagt wurde, wer dabei war und wann es war.

Was nach einer Absage mit Ihren Daten passiert

Bekommen Sie die Wohnung nicht, muss der Vermieter Ihre Daten löschen, sobald er sie nicht mehr braucht. Könnten Sie Ansprüche wegen Benachteiligung haben, darf er sie länger aufheben, in der Regel aber höchstens 6 Monate. Eine Liste mit unbeliebten Bewerbern darf er nicht führen.

Für Makler gilt das genauso. Hat ein anderer Bewerber den Mietvertrag unterschrieben, löscht der Makler Ihre Daten. Weil Sie als Mieter in aller Regel keine Provision zahlen, braucht er sie danach nicht mehr. Wer bei der Mietwohnung den Makler zahlt, erklärt der Ratgeber zur Maklerprovision bei der Mietwohnung.

Ihre Mappe für die Wohnungsbesichtigung

Bereiten Sie die Unterlagen zu Hause vor, aber geben Sie jeden Schritt erst ab, wenn er dran ist. So behalten Sie den Überblick und geben nicht mehr preis als nötig.

  1. Nehmen Sie zur Besichtigung nur Ihren Ausweis mit.
  2. Füllen Sie eine Selbstauskunft vorab aus, nur mit den erlaubten Fragen. Geben Sie sie ab, wenn Sie die Wohnung wirklich wollen.
  3. Legen Sie Ihre aktuelle Gehaltsabrechnung bereit und schwärzen Sie alles, was der Vermieter nicht braucht, etwa Steuer-ID oder Bankdaten.
  4. Beantragen Sie eine Bonitätsauskunft für Vermieter, damit Sie sie nach der Zusage gleich vorlegen können.
  5. Haben Sie einen Wohnberechtigungsschein, nehmen Sie ihn bei Sozialwohnungen mit.

Vermieten Sie selbst einmal eine Wohnung, gelten dieselben Grenzen für Sie. Worauf Sie dabei achten müssen, erklärt der Ratgeber zur Wohnung vermieten ohne Makler.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung meinen Ausweis kopieren?

Nein, eine Ausweiskopie bei der Wohnungsbesichtigung ist nicht erlaubt. Vermieter und Makler dürfen sich den Ausweis nur zeigen lassen, um Ihren Namen zu prüfen. So steht es in den Hinweisen der Datenschutzbehörden vom Januar 2024.

Muss ich zur Wohnungsbesichtigung Gehaltsnachweise mitbringen?

Nein, Gehaltsnachweise brauchen Sie zur Wohnungsbesichtigung nicht. Nach Ihrem Einkommen darf der Vermieter erst fragen, wenn Sie die Wohnung mieten wollen. Belege wie eine Gehaltsabrechnung legen Sie erst vor, wenn er sich für Sie entschieden hat.

Darf ein Vermieter in der Selbstauskunft nach meiner Staatsangehörigkeit fragen?

Nein, die Frage nach der Staatsangehörigkeit ist in einer Selbstauskunft nicht erlaubt. Dasselbe gilt für Religion, Herkunft, Vorstrafen, Schwangerschaft und Kinderwunsch. Unerlaubte Fragen müssen Sie nicht beantworten.

Muss ich dem neuen Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen?

Nein, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung darf der neue Vermieter nicht verlangen. Ihr bisheriger Vermieter muss sie nicht ausstellen, das hat der Bundesgerichtshof 2009 entschieden. Fragen darf der neue Vermieter aber, ob Sie mit 2 Monatsmieten im Rückstand waren.

Darf der Vermieter meine SCHUFA-Auskunft verlangen?

Ja, nach seiner Zusage darf der Vermieter eine Bonitätsauskunft verlangen, die eigens für Vermieter gedacht ist. Die vollständige kostenlose Datenkopie der SCHUFA darf er nicht verlangen, weil sie viel mehr über Sie verrät. Vor der Zusage braucht er gar keinen Nachweis.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen vom 24. Januar 2024, mit Musterfragebogen, Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder,
  2. § 19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Benachteiligungsverbot im Zivilrecht, Absatz 5 zu Vermietern mit nicht mehr als 50 Wohnungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 21 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Ansprüche und Frist von zwei Monaten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 27 Wohnraumförderungsgesetz, Wohnberechtigungsschein, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung, Auskunftsrecht und Datenkopie, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union,
  6. § 2 Wohnungsvermittlungsgesetz, Bestellerprinzip, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 543 Bürgerliches Gesetzbuch, fristlose Kündigung bei Mietrückstand von zwei Monatsmieten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Maklerbüros stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.