Immobilienmakler

Ratgeber

Wohnung vermieten ohne Makler in 7 Schritten

Veröffentlicht am

Ohne Makler vermieten Sie Ihre Wohnung in 7 Schritten: Miete festlegen, Anzeige schalten, Besichtigungen führen, Mieter auswählen, Mietvertrag schließen, Wohnung übergeben und Einzug bestätigen. In die Anzeige gehören die Werte aus dem Energieausweis. Sie sparen so meist 2 Kaltmieten plus Umsatzsteuer, erledigen aber selbst, was sonst der Makler übernimmt.

Übliche Maklerprovision, die Sie sparen
2 Kaltmieten plus 19 Prozent Umsatzsteuer
ImmoScout24, Wer zahlt den Makler bei der Vermietung?, Stand 14. August 2026
Mietkaution höchstens
3 Kaltmieten
§ 551 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch, Stand 2. Oktober 2026
Frist für die Einzugsbestätigung
2 Wochen nach dem Einzug
§ 19 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, Stand 2. Oktober 2026
Eine leere, frisch gestrichene Wohnung mit Fischgrätparkett
Ohne Makler zeigen Sie die Wohnung selbst und suchen den Mieter selbst aus. Bild: KI generiert.

Ohne Makler sparen Sie meist 2 Kaltmieten plus Umsatzsteuer

Ein Makler verlangt für die Vermietung einer Wohnung üblicherweise 2 Kaltmieten plus 19 Prozent Umsatzsteuer. Bei 900 Euro Kaltmiete sind das 2.142 Euro. Dieses Geld behalten Sie, wenn Sie den Mieter selbst suchen.

Dafür übernehmen Sie die Arbeit, die sonst der Makler erledigt. Sie schreiben die Anzeige, zeigen die Wohnung, prüfen die Bewerber und setzen den Mietvertrag auf. Wer in der Nähe wohnt und abends oder am Wochenende Zeit hat, schafft das gut allein. Wohnen Sie weit weg oder fehlt Ihnen die Zeit, vergleichen Sie vorher, was ein Makler bei der Vermietung kostet.

Die 7 Schritte, wenn Sie ohne Makler vermieten
  1. Miete festlegen

    Prüfen Sie die übliche Miete am Ort und ob dort die Mietpreisbremse gilt.

  2. Anzeige schalten

    Nennen Sie Kaltmiete, Nebenkosten und die Pflichtangaben aus dem Energieausweis.

  3. Besichtigungen führen

    Zeigen Sie den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vor.

  4. Mieter auswählen

    Fragen Sie Schritt für Schritt nur ab, was Sie für die Entscheidung brauchen.

  5. Mietvertrag schließen

    Nutzen Sie ein aktuelles Muster und verlangen Sie höchstens 3 Kaltmieten Kaution.

  6. Wohnung übergeben

    Halten Sie Zustand, Zählerstände und Schlüssel in einem Protokoll fest.

  7. Einzug bestätigen

    Bestätigen Sie den Einzug innerhalb von 2 Wochen, damit sich Ihr Mieter anmelden kann.

Welche Miete Sie beim Vermieten verlangen dürfen

Die Miete legen Sie selbst fest, aber nicht überall frei. Orientieren Sie sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete, also an dem, was für ähnliche Wohnungen in Ihrer Gegend gezahlt wird. Diese Werte stehen im Mietspiegel Ihrer Stadt. Für jede Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern muss es einen veröffentlichten Mietspiegel geben.

In Gebieten mit knappem Wohnungsangebot gilt die Mietpreisbremse. Dort darf die Miete bei einem neuen Mietvertrag höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Welche Orte dazugehören, legt die Landesregierung fest, längstens bis Ende 2029.

Es gibt Ausnahmen. Hat der bisherige Mieter schon mehr gezahlt, dürfen Sie bis zu dieser Miete verlangen. Für eine Wohnung, die nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal genutzt und vermietet wurde, gilt die Bremse nicht. Dasselbe gilt für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung.

Berufen Sie sich auf eine dieser Ausnahmen, müssen Sie das dem Mieter vor der Unterschrift mitteilen, schriftlich, eine E-Mail reicht. Versäumen Sie das, dürfen Sie die höhere Miete nicht verlangen, und eine spätere Mitteilung wirkt erst nach 2 Jahren. Verlangen Sie zu viel, kann der Mieter den zu viel gezahlten Teil zurückfordern, sobald er den Verstoß beanstandet hat.

Diese Pflichtangaben gehören in Ihre Wohnungsanzeige

Für die Vermietung brauchen Sie in aller Regel einen gültigen Energieausweis. Liegt er vor, wenn Sie die Anzeige in einer Zeitung oder auf einem Immobilienportal veröffentlichen, müssen 5 Angaben daraus in der Anzeige stehen.

  • Die Art des Ausweises, also Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis.
  • Der Wert für den Endenergiebedarf oder den Endenergieverbrauch, wie er im Ausweis steht.
  • Die wesentlichen Energieträger der Heizung, etwa Gas, Öl oder Fernwärme.
  • Das Baujahr des Gebäudes laut Energieausweis.
  • Die Energieeffizienzklasse, die im Ausweis angegeben ist.

Fehlen diese Angaben, kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro fällig werden. Dasselbe droht, wenn Sie den Ausweis bei der Besichtigung nicht vorzeigen oder dem neuen Mieter nach der Unterschrift keine Kopie geben.

Nennen Sie außerdem Kaltmiete, Nebenkosten, Größe, Lage und den frühesten Termin für den Einzug. Je klarer die Anzeige ist, desto weniger Anfragen kommen von Menschen, für die die Wohnung nicht passt. Belege für Anzeigen und Fahrten zur Wohnung heben Sie auf, denn die Kosten der Mietersuche können Sie von der Steuer absetzen.

Was Sie Mietinteressenten fragen dürfen und wann

Bei der Besichtigung dürfen Sie nur Namen und Kontaktdaten der Interessenten erfragen. Will jemand die Wohnung mieten, dürfen Sie nach Einkommen, Arbeitgeber und der Zahl der Personen im Haushalt fragen. Gehaltsnachweise und eine Bonitätsauskunft verlangen Sie erst, wenn Sie sich für einen Bewerber entschieden haben.

So sehen es die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern in ihren Hinweisen vom Januar 2024. Dazu gehört ein Musterfragebogen, den Sie für Ihre Bewerber verwenden können. Für private Vermieter gelten dabei dieselben Grenzen wie für Makler. Fragen nach Religion oder Kinderwunsch sind tabu, und welche Unterlagen zur Wohnungsbesichtigung Sie verlangen dürfen, hängt vom Schritt ab.

Eine Absage wegen der Herkunft oder Hautfarbe eines Bewerbers ist auch privaten Vermietern in aller Regel verboten. Bei anderen Gründen wie Religion, Alter oder Behinderung gilt das Verbot vor allem für Vermieter mit mehr als 50 Wohnungen. Entscheiden Sie nach Einkommen, Unterlagen und Ihrem Eindruck aus der Besichtigung. Die Unterlagen der Bewerber, die Sie ablehnen, löschen oder vernichten Sie, sobald Sie sie nicht mehr brauchen.

Den Mietvertrag schließen Sie am besten schriftlich

Ein Mietvertrag ohne feste Laufzeit ist auch mündlich gültig. Schließen Sie ihn trotzdem schriftlich, damit Miete, Nebenkosten und alle Absprachen später belegbar sind. Soll der Vertrag länger als ein Jahr fest laufen, braucht er die Unterschrift beider Seiten auf dem Vertrag. Fehlt sie, gilt er auf unbestimmte Zeit.

Einen befristeten Mietvertrag dürfen Sie nur mit einem Grund aus dem Gesetz schließen. Das ist etwa der Fall, wenn Sie die Wohnung danach selbst oder für Angehörige nutzen wollen. Den Grund teilen Sie dem Mieter bei Vertragsschluss schriftlich mit, sonst gilt der Vertrag als unbefristet.

Kopieren Sie keinen alten Mietvertrag. Manche Klauseln von früher sind heute ungültig, etwa manche Regeln zu Schönheitsreparaturen, darauf weist die Stiftung Warentest hin. Nutzen Sie ein aktuelles Vertragsmuster und lassen Sie es im Zweifel prüfen, zum Beispiel beim Eigentümerverein an Ihrem Ort oder bei einer Anwältin für Mietrecht.

Die Mietkaution beträgt höchstens 3 Kaltmieten

Als Sicherheit dürfen Sie eine Kaution von höchstens 3 Monatsmieten verlangen. Gerechnet wird ohne Nebenkosten, also mit der Kaltmiete. Bei 900 Euro Kaltmiete sind das höchstens 2.700 Euro.

Ihr Mieter darf die Kaution in 3 gleichen Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden anderen zusammen mit den nächsten beiden Mieten. Das Geld legen Sie getrennt von Ihrem eigenen Vermögen bei einer Bank an, zum üblichen Zins für Spareinlagen. Die Zinsen gehören dem Mieter und erhöhen die Kaution.

Was Sie bei Übergabe und Einzug erledigen müssen

Eine Kopie des Energieausweises geben Sie dem Mieter direkt nach der Unterschrift unter den Mietvertrag. Bei der Übergabe gehen Sie dann gemeinsam durch die Wohnung. Halten Sie Mängel, Zählerstände und die Zahl der Schlüssel in einem Protokoll fest, das Sie beide unterschreiben.

Nach dem Einzug muss sich Ihr Mieter innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Dafür braucht er von Ihnen eine schriftliche Bestätigung des Einzugs, die Wohnungsgeberbestätigung. Sie geben sie ihm innerhalb derselben 2 Wochen oder melden den Einzug elektronisch direkt an die Meldebehörde. In der Bestätigung stehen Ihr Name und Ihre Anschrift, das Datum des Einzugs, die Anschrift der Wohnung und die Namen der Menschen, die einziehen.

Die Bußgelder reichen von bis zu 1.000 Euro für eine fehlende Einzugsbestätigung bis zu 10.000 Euro für fehlende Energiewerte in der Anzeige.

Ihre gesetzlichen Pflichten, wenn Sie ohne Makler vermieten, mit Frist und möglichem Bußgeld.
PflichtBis wannMögliches Bußgeld
Werte aus dem Energieausweis in die Anzeige schreibenwenn die Anzeige erscheintbis zu 10.000 Euro
Energieausweis vorzeigenspätestens bei der Besichtigungbis zu 10.000 Euro
Kopie des Energieausweises übergebendirekt nach der Unterschrift unter den Mietvertragbis zu 10.000 Euro
Einzug schriftlich bestätigeninnerhalb von 2 Wochen nach dem Einzugbis zu 1.000 Euro

Häufige Fragen

Wie finde ich ohne Makler einen Mieter für meine Wohnung?

Einen Mieter ohne Makler finden Sie über eine Anzeige in der Zeitung oder auf einem Immobilienportal. In die Anzeige gehören Kaltmiete, Nebenkosten und die Pflichtangaben aus dem Energieausweis. Danach zeigen Sie die Wohnung selbst und wählen unter den Bewerbern aus.

Welche Angaben muss die Anzeige für eine Mietwohnung enthalten?

Die Anzeige für eine Mietwohnung muss 5 Angaben aus dem Energieausweis enthalten, wenn ein Ausweis vorliegt. Das sind die Art des Ausweises, der Energiewert, der Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Effizienzklasse. Fehlen sie, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Darf ich die Miete bei der Vermietung meiner Wohnung frei festlegen?

Nein, die Miete für Ihre Wohnung dürfen Sie nicht überall frei festlegen. In Gebieten mit Mietpreisbremse darf sie bei einem neuen Vertrag höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten etwa für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal vermietet wurden.

Was darf ich als Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung von Interessenten verlangen?

Bei der Wohnungsbesichtigung dürfen Sie als Vermieter nur Namen und Kontaktdaten der Interessenten verlangen. Nach Einkommen und Arbeitgeber fragen Sie erst, wenn jemand die Wohnung mieten will. Gehaltsnachweise verlangen Sie erst, wenn Sie sich für einen Bewerber entschieden haben.

Wie hoch darf die Mietkaution für eine Wohnung sein?

Die Mietkaution für eine Wohnung darf höchstens 3 Kaltmieten betragen. Der Mieter darf sie in 3 Monatsraten zahlen. Der Vermieter legt das Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einer Bank an.

Muss ich meinem Mieter den Einzug in die Wohnung bestätigen?

Ja, als Vermieter müssen Sie Ihrem Mieter den Einzug innerhalb von 2 Wochen schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung, die Wohnungsgeberbestätigung, braucht er für die Anmeldung bei der Meldebehörde. Wer sie nicht oder zu spät ausstellt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Wer zahlt den Makler bei der Vermietung? Übliche Provision von zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer, aktualisiert am 14.08.2026, ImmoScout24,
  2. Vermieten: Mietersuche in Eigenregie, vier Schritte, alte Vertragsklauseln, Kosten der Mietersuche absetzbar (20.10.2015), Stiftung Warentest,
  3. § 80 Gebäudemodernisierungsgesetz, Energieausweis bei Vermietung, Vorlage spätestens bei der Besichtigung und Übergabe nach Abschluss des Mietvertrags, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 87 Gebäudemodernisierungsgesetz, Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 108 Gebäudemodernisierungsgesetz, Bußgeld bis zu 10.000 Euro, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 556d BGB, Mietpreisbremse, höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, Verordnungen längstens bis 31. Dezember 2029, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 556e BGB, Vormiete und Modernisierung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 556f BGB, Ausnahmen für Neubauten nach dem 1. Oktober 2014 und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. § 556g BGB, Auskunftspflicht vor Vertragsschluss, Rückforderung nach Rüge, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. § 558c BGB, Mietspiegel, Pflicht für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. § 550 BGB, Form des Mietvertrags, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  12. § 575 BGB, Zeitmietvertrag, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  13. § 551 BGB, Mietkaution höchstens drei Monatsmieten, drei Teilzahlungen, getrennte Anlage, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  14. § 17 Bundesmeldegesetz, Anmeldung innerhalb von zwei Wochen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  15. § 19 Bundesmeldegesetz, Mitwirkung des Wohnungsgebers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  16. § 54 Bundesmeldegesetz, Bußgeld bis zu 1.000 Euro, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  17. § 19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Benachteiligungsverbot, Vermieter mit nicht mehr als 50 Wohnungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  18. Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen vom 24. Januar 2024, mit Musterfragebogen, Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Maklerbüros stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, ein geschlossenes Maklerbüro oder ein Büro, das kein Makler ist, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.