Glossar
Teilung der Maklerprovision
Haben Käufer und Verkäufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses den Makler beide beauftragt, zahlen sie die Provision je zur Hälfte. Arbeitet der Makler für eine Seite umsonst, zahlt auch die andere nichts.
- Begriff
- Teilung der Maklerprovision
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Die Regel gilt seit Dezember 2020 für Privatleute, die eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kaufen. Ein Vertrag, der eine ungleiche Teilung vorsieht, ist ungültig.
Vorher zahlten Käufer in vielen Regionen die ganze Provision allein. Für Grundstücke, Mehrfamilienhäuser und Gewerbe gilt die Teilung nicht.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 656c BGB, Maklerlohn bei Tätigkeit für beide Parteien, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Maklerbüros stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.