Immobilienmakler

Glossar

Maklererlaubnis

Wer als Makler Häuser, Wohnungen oder Grundstücke vermittelt, braucht dafür eine Erlaubnis vom Gewerbeamt. Ohne diese Erlaubnis darf niemand gewerbsmäßig als Immobilienmakler arbeiten.

Begriff
Maklererlaubnis
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Die Erlaubnis bekommt nur, wer zuverlässig ist und geordnete Finanzen hat. Wer in den letzten fünf Jahren zum Beispiel wegen Betrugs verurteilt wurde oder in einem Insolvenzverfahren steckt, bekommt sie in der Regel nicht.

Ein öffentliches Register, in dem Sie die Erlaubnis eines Maklers nachschlagen können, gibt es nicht. Fragen Sie den Makler deshalb vor dem Vertrag direkt danach und lassen Sie sich die Erlaubnis zeigen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 34c Gewerbeordnung, Makler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Maklerbüros stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, ein geschlossenes Maklerbüro oder ein Büro, das kein Makler ist, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.