Immobilienmakler

Glossar

Energieausweis bei Verkauf und Vermietung

Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet, muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung den Energieausweis zeigen. Nach Vertragsschluss bekommt der Käufer oder Mieter den Ausweis oder eine Kopie.

Begriff
Energieausweis bei Verkauf und Vermietung
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Die Pflicht trifft Verkäufer, Vermieter und den beauftragten Makler gleichermaßen. Statt den Ausweis zu zeigen, darf er auch gut sichtbar aushängen.

Das Gesetz dazu heißt seit 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz. Wer den Ausweis nicht vorlegt, riskiert ein Bußgeld.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 80 Gebäudemodernisierungsgesetz, Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.