Glossar
Energieausweis bei Verkauf und Vermietung
Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet, muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung den Energieausweis zeigen. Nach Vertragsschluss bekommt der Käufer oder Mieter den Ausweis oder eine Kopie.
- Begriff
- Energieausweis bei Verkauf und Vermietung
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Die Pflicht trifft Verkäufer, Vermieter und den beauftragten Makler gleichermaßen. Statt den Ausweis zu zeigen, darf er auch gut sichtbar aushängen.
Das Gesetz dazu heißt seit 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz. Wer den Ausweis nicht vorlegt, riskiert ein Bußgeld.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 80 Gebäudemodernisierungsgesetz, Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.