Glossar
Bestellerprinzip
Bei Mietwohnungen zahlt den Makler, wer ihn beauftragt hat. Meldet sich ein Mieter auf eine Anzeige, zahlt er keine Provision.
- Begriff
- Bestellerprinzip
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Mieter zahlen nur, wenn sie den Makler selbst beauftragt haben, für sie eine Wohnung zu suchen, und er die Wohnung nur deshalb besorgt hat. Dann ist die Provision auf zwei Kaltmieten plus Umsatzsteuer begrenzt.
Das Bestellerprinzip gilt seit Juni 2015 und nur für Mietwohnungen. Für Büros, Läden und den Kauf von Immobilien gelten andere Regeln.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 2 Wohnungsvermittlungsgesetz, Verbotene Vereinbarungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Maklerbüros stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
Eine falsche Adresse, ein geschlossenes Maklerbüro oder ein Büro, das kein Makler ist, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.